top of page

Heim mieten

​

Jugendheim Wolfstein e.V.

 

Pfadfinderheim Gräselberg

 

Geschäftsbedingungen

 

Das Pfadfinderheim des Jugendheim Wolfstein e. V. steht primär allen Gruppen des Deutschen Pfadfinderbundes (DPB) nach Vereinbarung zur Verfügung. Darüber hinaus wird es anderen Jugendgruppen sowie Privatpersonen zur befristeten Benutzung überlassen.

 

1. BUCHUNG

  • Nach Vereinbarung des Nutzungstermins, der Zusendung des vollständig ausgefüllten Nutzungsvertrags mit der Nennung und Unterschriftsleistung einer voll geschäftsfähigen, verantwortlichen Person, erfolgt die schriftliche Buchungszusage. Damit kommt ein Nutzungsvertrag zustande, dessen Bestandteil diese Geschäftsbedingungen und die Heimordnung sind.

  • Geschäftsbedingungen, Heimordnung, Buchungszusage und ggf. deren Beilagen sind die geschäftliche Grundlage des Nutzungsvertrags zwischen der verantwortlichen Person und dem „Jugendheim Wolfstein e.V.“. Die aktuellen Benutzungshinweise im Haus sind verbindlich.

  • Erscheint eine Gruppe nicht oder storniert sie die Buchung nicht rechtzeitig schriftlich, so werden 50 % des Nutzungsentgeltes in Rechnung gestellt. Eine dreiwöchige Stornierungsfrist vor Belegungsbeginn gilt als vereinbart.

 

2. KOSTEN

  • Das im Nutzungsvertrag festgelegte Entgelt ist rechtzeitig auf das Vereinskonto zu überweisen. Entscheidend ist das Eingangsdatum auf dem Vereinskonto. Eine Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist hat automatisch eine Annullierung des Nutzungsvertrags zur Folge.

  • Als Berechnungsgrundlage für die Festlegung des Nutzungsentgelts dient die aktuell gültige Jahrespreisliste. Bei einer jahresübergreifenden Nutzung gilt die Preisliste, die zu Beginn der Nutzung gültig ist.

 

3. KAUTION

  • Die vereinbarte Kaution ist bis zum vereinbarten Zeitpunkt auf das im Nutzungsvertrag angegebene Vereinskonto zu überweisen. Zinsen werden nicht gewährt.

  • Der nicht fristgerechte Eingang der Kaution hat automatisch die Annullierung des Nutzungsvertrages zur Folge.

  • Bei nicht beanstandeter Abnahme des Heimes erfolgt die Rückerstattung der Kaution durch Überweisung auf ein anzugebendes Konto.

 

4. GERICHTSSTAND

  • Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wiesbaden.

bottom of page